Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV)

Der Senat hat die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin vom 14.03.2020 verabschiedet. Für Kindertageseinrichtungen ist der folgende Paragraf wichtig:

§ 9 Tageseinrichtungen im Sinne des Kindertagesförderungsgesetzes
Tageseinrichtungen im Sinne des Kindertagesförderungsgesetzes dürfen nicht geöffnet werden, soweit es sich nicht um eine Notbetreuung von Kindern von Eltern handelt, deren berufliche Tätigkeit für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens insbesondere im Bereich der Gesundheit, Pflege, der öffentlichen Sicherheit und Versorgung erforderlich ist.“

§ 9 tritt am Dienstag, den 17.03.2020, in Kraft.

Die Kitas haben am Montag, den 16.03.2020, noch geöffnet.