Umgang mit Covid-19 Fällen

Durch das Gesundheitsamt sind uns die nachfolgenden Handlungsempfehlungen im Fall einer möglichen Covid19-Infektion mitgeteilt worden:

  • Positiver Fall eines Kitakindes oder einer/eines Erzieherin/Erziehers:

Die entsprechenden Kontaktpersonen im Kontext der Kita werden ermittelt und dem Gesundheitsamt durch die Kita mitgeteilt. Das Aussprechen der 14-tägigen Quarantäne erfolgt durch die Kita im Auftrag des Gesundheitsamtes. Quarantänen können nur vom Gesundheitsamt angeordnet werden und nicht durch die Kita. Wir sind also nur der Übermittler.

Die entsprechende Allgemeinverfügung finden sie hier.

  • Positiver Fall im Umfeld eines Kitakindes oder einer/eines Erzieherin/Erziehers:

Sofern die betroffene Person als Person der Kategorie I gilt (15-minütiger direkter Kontakt mit einer positiv auf Covid19-getesteten Person), so darf diese Person nicht in die Kita und muss sich i.d.R. in eine 14-tägige Selbstisolation begeben.  Die Selbstisolation richtet sich dabei nach dem entsprechenden Kontaktzeitpunkt.

Bei Symptomfreiheit entlassen sich positiver Fall und Kontaktpersonen nach Ablauf der Quarantäne/Selbstisolation selbständig.

Schaubild