In Anbetracht der aktuell geplanten Lockerungen der Covid19-Eindämmungsmaßnahmen und der andauernd hohen Belastung von Familien werden weitere Schritte einer stufenweisen Ausdehnung der Notbetreuung erfolgen.
So sollen ab dem 14. Mai 2020 zunächst ergänzend die Kinder am Übergang zur Grundschule (inkl. deren Geschwisterkinder) für eine Betreuung in der Kita berücksichtigt werden. Anschließend sollen, abhängig vom jeweiligen epidemiologischen Geschehen, altersmäßig absteigend, die übrigen Altersjahrgänge nach und nach einbezogen werden.
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