Senatsmitteilung zur Kitaschliessung

Die Kindertageseinrichtungen werden zur Eindämmung der Corona-Pandemie, beginnend ab dem 25.01.2021, für den Zeitraum des Lockdowns geschlossen.
Ab diesem Zeitpunkt bieten alle Kindertagesförderangebote (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) für den Zeitraum des Lockdowns eine Notbetreuung an.
Um sicherzustellen, dass unter diesen Bedingungen das Ziel der Kontaktreduzierung weiterhin gewahrt werden kann, soll innerhalb des Notbetriebs die durchschnittliche wöchentliche Auslastung der Kindertageseinrichtungen den Wert von 50 Prozent der vertraglich gebundenen Plätze nicht überschreiten. Dieser Wert bezieht sich auf die insgesamt in der jeweiligen Woche betreuten Kinder, auch wenn diese nicht täglich anwesend waren.

Die Notbetreuung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn

  • ein außerordentlich dringlicher Betreuungsbedarf besteht und zugleich
  • die berufliche Tätigkeit eines Elternteils (auch im Homeoffice) auf der Liste der systemrelevanten Aufgabenbereiche (KRITIS-Liste) erfasst ist.

Einen entsprechenden Elternbrief und einen Antrag auf Notbetreuung können Sie hier downloaden.