Rückerstattung von Kitabeiträgen

Liebe Eltern,

seit dem 1. August 2018 sind Kita und Kindertagespflege für alle Kinder in Berlin kostenfrei. Nur für das Mittagessen müsst Ihr weiterhin einen Verpflegungsanteil von 23 Euro monatlich bezahlen. Hinzu kommt ein monatlicher Umlagenbeitrag, mit dem Frühstück, Vesper, Eintritte bei Ausflügen, div. Hygieneartikel, der Musikunterricht und mehr finanziert werden.

Aktuell häufen sich nun Fragen zur Rückzahlung dieser Zusatzbeiträge.

Unsere Kita ist seit dem 17.03.2020 geschlossen. Insoweit ist nachvollziehbar, dass für nicht erbrachte Leistungen entsprechende Rückforderungen gestellt werden. Aktuell lässt sich zu diesem Thema abschließend allerdings noch nicht viel sagen, denn die Rückzahlung hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Zunächst wissen wir zum heutigen Zeitpunkt noch gar nicht genau, über welchen Zeitraum wir tatsächlich sprechen. Weiterhin gibt es natürlich trotzdem Verbindlichkeiten, die wir mit diesen Zusatzbeiträgen bezahlen mussten (z.B. Anzahlung der Kitareise, etc.). Beim Umlagenbeitrag handelt es sich um einen auf ein Kitajahr verteilten Jahresbeitrag. Einzahlungen und Auszahlungen fallen also weder in der Höhe noch vom Zeitpunkt zwingend zusammen.

Wenn der Betrieb wieder anläuft und wir genau wissen, welche Leistungen über welchen Zeitraum zurückerstattet werden müssen, gibt es dazu eine Info.

Es tut uns leid, dass wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nichts Verbindliches zusagen können und bitten um Euer Verständnis und etwas Geduld.