Notbetreuung ab dem 16.12.2020

Die Zahl der Kontakte soll auch in den Kindertagesstätten ab dem 16.12.2020 bis zum 08.01.2021 deutlich reduziert werden.
Zu diesem Zweck werden alle Eltern eindringlich aufgefordert, ihr Kind in dieser Phase möglichst zu Hause zu lassen bzw. nur im Falle eines außerordentlich dringlichen Betreuungsbedarfs das Angebot der Notbetreuung  in Anspruch zu nehmen.
Ein entsprechendes Anschreiben an die Eltern finden sie hier.

Entsprechend bieten wir in der Phase bis zum 08.01.2021 eine Notversorgung für all jene Kinder an, deren Eltern in der Phase des Lockdown keine Möglichkeit einer Betreuung zuhause haben. Die bereits beschlossene Ferienschließung über die Feiertage und den Jahreswechsel (23.12.2020 bis 03.01.2021) bleibt von den aktuellen Regelungen unberührt und gilt weiter.

Auf Grund der Erfahrungen im Rahmen des ersten Lockdown verzichtet die zuständige Senatsverwaltung in der vor uns liegenden Phase vorerst auf die Anwendung der Liste systemrelevanter Berufsgruppen. So soll gleichermaßen sichergestellt werden, dass alle Eltern zunächst die Möglichkeiten einer häuslichen Betreuung prüfen bzw. die Möglichkeit behalten sollen, im Falle außerordentlich dringlicher Betreuungsbedarfe ein Angebot der jeweiligen Einrichtungen in Anspruch nehmen zu können.

Wir bitten Sie, kurzfristig für die Zeit bis zur Ferienschließung sowie zunächst für die Woche vom 04. bis 08.01.2021 zu klären, ob bzw. in welchem Umfang außerordentlich dringliche Betreuungsbedarfe bestehen, für die wir entsprechende Angebote bereithalten werden.

Das übergreifende Ziel einer möglichst weitgehenden Kontaktreduktion hat oberste Priorität. Die besondere Dringlichkeit der Notbetreuung ist daher von Seiten der Eltern mündlich darzulegen.