Es gibt in Deutschland (noch) keine Impfpflicht! Daher haben wir in unserem Betreuungsvertrag keine vertragliche Pflicht zur Impfung als Voraussetzung für den Besuch des Kindergartens aufgenommen. Allerdings gefährden Eltern, die ihrer elterlichen Sorge zum Impfen nicht nachkommen, ggf. nicht nur die Gesundheit des eigenen Kindes, sondern eben auch die anderer Menschen in der Kita. Da wir eine Elterninitiativ-Kita sind, die auf die enge „Zusammenarbeit“ der Eltern angewiesen ist, müssen wir auch auf die Eltern Rücksicht nehmen, deren Kleinkinder aufgrund ihres Alters gemäss den Empfehlungen der STIKO noch nicht ausreichend geschützt sind. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit werten wir höher, als das Recht, sein Kind NICHT impfen zu lassen!
Nach §§ 33, 34 (10) IfSG haben Gemeinschaftseinrichtungen die Pflicht, Eltern über einen ausreichenden Impfschutz ihrer Kinder – gemäß den aktuellen STIKO- Empfehlungen – und über die Verhinderung übertragbarer Krankheiten aufzuklären. Insoweit behalten wir uns vor, bei Neuaufnahmen die Vorlage des Impfpasses zu fordern, damit bekannt ist, wer geimpft ist und wer nicht. Dies hat ggf. auch zur Folge, dass wir Eltern auffordern, z.B. im Rahmen der aktuellen Masernwelle, ihr Kind zu Hause zu lassen. Die Ansteckungsgefahr für ungeimpfte Kleinkinder ist zu gross und im Fall einer Masernerkrankung besteht das Risiko, an einer chronischen Maserngehirnhautentzündung zu erkanken mit ggf. tödlichem Ausgang.