Masern-Impfpflicht seit 01.03.2020

Seit dem 01. März 2020 müssen Kinder, die neu in einer unserer Einrichtungen aufgenommen werden, gegen Masern geimpft sein.

Alle Eltern müssen vor der Aufnahme in die Kita nachweisen, dass ihre Kinder geimpft sind. Für Kinder, die bereits in der Kita betreut werden, gilt eine Übergangsfrist: Sie müssen bis zum 31. Juli 2021 nachweisen, dass sie geimpft sind oder die Masern schon hatten.

Eltern, die ihre in einer Einrichtung betreuten Kinder bis dahin nicht impfen lassen, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro rechnen.

Den Kita-Kindern droht zudem der Verlust des Betreuungsplatzes!

Ausnahmen gelten nur für unter Einjährige, weil sie noch nicht geimpft werden sollen, und für Menschen, die Impfungen nicht vertragen.

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