Gemäß Senatsbeschluss vom 06.01.2021 erfolgt weiterhin eine weitreichende Kontaktreduzierung in den Kindertageseinrichtungen durch die Aussetzung des Regelbetriebs im Sinne einer Notversorgung mit beschränktem Zugang bzw. beschränkter Inanspruchnahme der Betreuung zunächst bis zum 31.01.2021.
Das aktuelle System einer flächendeckenden Notversorgung, verbunden mit der dringlichen Aufforderung an die Eltern, ihre Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen, wird bis auf weiteres beibehalten. Die Eltern sind gehalten, ein Betreuungsangebot nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn der Bedarf nach eigener Einschätzung tatsächlich außerordentlich und dringlich ist. Grundsätzlich kann es sich hierbei um berufliche und private Gründe, einen drohenden Verdienstausfall, um einen Bedarf an einem einzelnen Tag oder um einen laufenden bzw. regelmäßigen Bedarf handeln.
Ein entsprechendes Informationsschreiben finden Sie hier: