Auf Grund der Entscheidung des Senats vom 16.04.2020 zur SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung verlängert sich die dort in § 8 Abs. 3 geregelte Notbetreuung in allen Kindertageseinrichtungen bis einschließlich zum 26.04.2020.
Zugleich beabsichtigt der Senat die schrittweise Erweiterung der Notbetreuung ab dem 27.04.2020: In einem ersten Schritt wird die Zwei-Eltern-Regelung für systemrelevante Berufe wegfallen. Demnach soll für alle als systemrelevant anerkannten Berufe ab dem 27.04.2020 die Ein-Eltern-Regelung gelten, sofern keine andere häusliche Betreuung möglich ist.
Maßgeblich für die Anerkennung systemrelevanter Berufe bleibt die von der Senatsverwaltung bereitgestellte jeweils aktuelle Liste der anspruchsberechtigten Berufe.
Darüber hinaus soll ab dem 27. April auch Alleinerziehenden, insbesondere in besonders herausfordernden Situationen, unabhängig davon, ob diese einer systemrelevanten Berufsgruppe zuzuordnen sind, die Möglichkeit zur Aufnahme in die Notbetreuung gegeben werden. Hierzu zählen v. a. erwerbstätige oder in Ausbildung befindliche Alleinerziehende ohne die Möglichkeit einer häuslichen Betreuung.
Zu Beginn der nächsten Woche sind weitere Informationen hierzu angekündigt. Diese umfassen dann u.a. eine aktualisierte Liste der systemrelevanten Berufsgruppen sowie angepasste Eigenerklärungen.