Elternvertretung

Die Eltern der Kinder einer Tageseinrichtung im Sinne von § 3 Abs. 2 und 3 KitaFöG haben eine Elternvertretung zu bilden. Die Elternvertretung wird jeweils zu Beginn eines Kindergartenjahres – also im Sommer eines Kalenderjahres – im Rahmen eines Elternabends für die Dauer eines Jahres gewählt.

Die Elternvertretung besteht aus einem Elternvertreter und einer Stellvertretung und hat in Absprache mit der Kitaleitung und dem Träger folgende grundsätzliche Aufgaben zum Ziel:

Vermittlungsaufgabe
Die Elternvertretung wird von den Eltern gewählt und steht somit auf der Seite der Eltern. Eine zentrale Aufgabe der Elternvertretung ist es, die Elterninteressen wahr- und aufzunehmen, zu formulieren und an die Erzieher, die Kitaleitung und ggf. an den Träger weiterzuleiten.

Die Elternvertreter haben also ein offenes Ohr für alle Wünsche, Anregungen und Fragen der Eltern.

Motivationsaufgabe
Die Elternvertretung ist mitverantwortlich für das Gemeinschaftsgefühl und die Atmosphäre in der Elternschaft. Sie soll Kontakte innerhalb der Elternschaft entstehen lassen, die auch andere Eltern zur Mitarbeit motivieren.

Durch verschiedene Aktionen und die Beteiligung an Kitafesten und -angeboten soll die Elternvertretung das Zusammengehörigkeitsgefühl unter den Eltern fördern und zum Mitmachen anregen.

Informations- und Unterstützungsaufgabe
Eine Mitsprache der Elternvertretung bei relevanten Elternthemen ist unerlässlich. Durch Treffen und dem damit verbundenen Austausch mit der Kitaleitung und dem Träger soll die interne Arbeit der Kita bereichert werden.
Die Weitergabe von Informationen an die Eltern über Absprachen mit dem Träger, der Kitaleitung und den Erziehern ist ebenfalls Bestandteil der Arbeit als Elternvertretung.

Die unterjährigen Elternabende werden i.d.R. durch die Elternvertreter organisiert. Hierzu können selbstverständlich Vertreter des Trägers und der Kitaleitung eingeladen werden.

Die Elternvertretungen erreichen Sie unter:
Kita Maikäfer
Kita Junikäfer

Der Träger und die Kitaleitung laden unabhängig davon halbjährlich zu einem Elterninformationsabend ein.

Bei mehreren Tageseinrichtungen bilden die Elternvertreter der jeweiligen Einrichtung den Elternausschuss.

Elternausschuss, Vertreter der Trägers sowie die Kitaleitungen bilden das Elternforum. Im Rahmen des Elternforums berät der Elternausschuss den Träger und die Kitaleitung in allen wesentlichen übergreifenden Fragen der Arbeit in den Kitaeinrichtungen und gibt Anregungen zur Gestaltung und Organisation der Zusammenarbeit.

Weitere Informationen:
Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KitaFöG)
LEAK-Leitfaden für die Elternvertretung in Berliner Kindertagesstätten