Maskentragepflicht

Die aktuelle Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht weiterhin keine Maskenpflicht in Kitas während der Betreuung der Kinder bzw. der Arbeit am Kind vor.

Eine Verpflichtung der Träger, Masken zur Verfügung zu stellen, bzw. auf ein Tragen der Masken hinzuwirken, ergibt sich auch nicht aus der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes (Corona-ArbSchV). Unter Berücksichtigung der landesrechtlichen Vorschriften ist im Bereich der Kindertagesbetreuung grundsätzlich kein Tatbestand erfüllt, der eine Maskenpflicht nach § 2 der Corona-Arb-SchV begründen würde.

Bei Begegnungen in geschlossenene Räumen zwischen Erwachsenen gilt hingegen eine Maskenpflicht gemäß Musterhygieneplan vom 20.11.2020. Dies gilt bspw. für das Personal während der Bringe- und Holsituationen im Kontakt mit den Eltern, für den Kontakt mit Dritten (Handwerker/Caterer) oder den Kontakt untereinander, bspw. während der Teamsitzung. Selbstverständlich gelten diese Verpflichtungen entsprechend für die Eltern und die Dritten bzw. externen Personen.

Tragen Sie also bitte während der Bringe- und Holsituation geeignete medizinische Masken.

Senatsmitteilung zur Kitaschliessung

Die Kindertageseinrichtungen werden zur Eindämmung der Corona-Pandemie, beginnend ab dem 25.01.2021, für den Zeitraum des Lockdowns geschlossen.
Ab diesem Zeitpunkt bieten alle Kindertagesförderangebote (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) für den Zeitraum des Lockdowns eine Notbetreuung an.
Um sicherzustellen, dass unter diesen Bedingungen das Ziel der Kontaktreduzierung weiterhin gewahrt werden kann, soll innerhalb des Notbetriebs die durchschnittliche wöchentliche Auslastung der Kindertageseinrichtungen den Wert von 50 Prozent der vertraglich gebundenen Plätze nicht überschreiten. Dieser Wert bezieht sich auf die insgesamt in der jeweiligen Woche betreuten Kinder, auch wenn diese nicht täglich anwesend waren.

Die Notbetreuung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn

  • ein außerordentlich dringlicher Betreuungsbedarf besteht und zugleich
  • die berufliche Tätigkeit eines Elternteils (auch im Homeoffice) auf der Liste der systemrelevanten Aufgabenbereiche (KRITIS-Liste) erfasst ist.

Einen entsprechenden Elternbrief und einen Antrag auf Notbetreuung können Sie hier downloaden.

Weiterhin kein Regelbetrieb bis 14.02.2021

Der Corona-Lockdown wird nach einem Krisengipfel der Ministerpräsidenten  der Länder und der Bundeskanzlerin bis 14. Februar 2021 verlängert.

Die Berliner Kitas sollen ihren Notbetrieb im Corona-Lockdown einschränken. Der Senat verständigte sich dazu am Mittwoch nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur auf neue Regeln. Demnach sollen nur noch diejenigen Familien ihre Kinder in die Kita schicken dürfen, in denen mindestens ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Hinzu kommen Kinder von Alleinerziehenden, Fälle einer besonderen sozialen Belastung oder eines besonderen pädagogischen Bedarfs.

Kitas dürfen mit dem Notbetrieb eine wöchentliche Auslastung von 50 Prozent nicht überschreiten.

Sobald weiter detaillierte Informationen vorliegen, werden wir diese Seite aktualisieren.

Betriebsschließung am 21.01.2021

Wir bereits angekündigt, haben uns die Berliner Wasserbetriebe nun mitgeteilt, dass am

21.01.2021 von 07:00 bis 14:00 Uhr

der Termin für die angekündigte Unterbrechung der Wasserversorgung sein wird.

An diesem Tag bleiben die Kindertageseinrichtungen geschlossen!

Ein Termin für die zweite Maßnahme kann noch nicht konkret benannt werden. Hier können die Berliner Wasserbetriebe noch keine genaue Aussage treffen, da Abhängigkeiten von Wetter, Beprobungen und Drittdienstleistern eine Rolle spielen. Grob vorangekündigt wurde jetzt ein Zeitraum von 4 bis 5 Wochen nach Durchführung der Erstmaßnahme.

Wir gehen also von einem erneuten Schließungstag Ende Februar/Anfang März aus.

Kein Regelbetrieb bis zum 31.01.2021

Gemäß Senatsbeschluss vom 06.01.2021 erfolgt weiterhin eine weitreichende Kontaktreduzierung in den Kindertageseinrichtungen durch die Aussetzung des Regelbetriebs im Sinne einer Notversorgung mit beschränktem Zugang bzw. beschränkter Inanspruchnahme der Betreuung zunächst bis zum 31.01.2021.

Das aktuelle System einer flächendeckenden Notversorgung, verbunden mit der dringlichen Aufforderung an die Eltern, ihre Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen, wird bis auf weiteres beibehalten. Die Eltern sind gehalten, ein Betreuungsangebot nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn der Bedarf nach eigener Einschätzung tatsächlich außerordentlich und dringlich ist. Grundsätzlich kann es sich hierbei um berufliche und private Gründe, einen drohenden Verdienstausfall, um einen Bedarf an einem einzelnen Tag oder um einen laufenden bzw. regelmäßigen Bedarf handeln.

Ein entsprechendes Informationsschreiben finden Sie hier:

Elterninformation der Senatsverwaltung vom 30.12.2020

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat eine ergänzende Elterninformation zur Notversorgung in Berliner Kitas veröffentlicht.

Die aktuellen Regelungen gelten zunächst bis zum 08.01.2021.

Notbetreuung ab dem 16.12.2020

Die Zahl der Kontakte soll auch in den Kindertagesstätten ab dem 16.12.2020 bis zum 08.01.2021 deutlich reduziert werden.
Zu diesem Zweck werden alle Eltern eindringlich aufgefordert, ihr Kind in dieser Phase möglichst zu Hause zu lassen bzw. nur im Falle eines außerordentlich dringlichen Betreuungsbedarfs das Angebot der Notbetreuung  in Anspruch zu nehmen.
Ein entsprechendes Anschreiben an die Eltern finden sie hier.

Entsprechend bieten wir in der Phase bis zum 08.01.2021 eine Notversorgung für all jene Kinder an, deren Eltern in der Phase des Lockdown keine Möglichkeit einer Betreuung zuhause haben. Die bereits beschlossene Ferienschließung über die Feiertage und den Jahreswechsel (23.12.2020 bis 03.01.2021) bleibt von den aktuellen Regelungen unberührt und gilt weiter.

Auf Grund der Erfahrungen im Rahmen des ersten Lockdown verzichtet die zuständige Senatsverwaltung in der vor uns liegenden Phase vorerst auf die Anwendung der Liste systemrelevanter Berufsgruppen. So soll gleichermaßen sichergestellt werden, dass alle Eltern zunächst die Möglichkeiten einer häuslichen Betreuung prüfen bzw. die Möglichkeit behalten sollen, im Falle außerordentlich dringlicher Betreuungsbedarfe ein Angebot der jeweiligen Einrichtungen in Anspruch nehmen zu können.

Wir bitten Sie, kurzfristig für die Zeit bis zur Ferienschließung sowie zunächst für die Woche vom 04. bis 08.01.2021 zu klären, ob bzw. in welchem Umfang außerordentlich dringliche Betreuungsbedarfe bestehen, für die wir entsprechende Angebote bereithalten werden.

Das übergreifende Ziel einer möglichst weitgehenden Kontaktreduktion hat oberste Priorität. Die besondere Dringlichkeit der Notbetreuung ist daher von Seiten der Eltern mündlich darzulegen.

Ab dem 16.12.2020 werden die Kitas bis 10.01.2021 geschlossen

Beginnend am Mittwoch, 16.12.2020, werden die Kitas in Berlin bis zunächst 10.01.2021 geschlossen.

Wie und unter welchen Voraussetzungen eine Notbetreuung angeboten werden kann wird schnellstmöglich an dieser Stelle veröffentlicht. Voraussichtlich wird die Notbetreuung in Kitas ähnlich organisiert sein, wie beim letzten Lockdown im März.

Alle Eltern werden dringend gebeten, ihre Kinder nur in die Einrichtungen zu bringen, wenn dies unbedingt notwendig ist.

Umgang mit Covid-19 Fällen

Durch das Gesundheitsamt sind uns die nachfolgenden Handlungsempfehlungen im Fall einer möglichen Covid19-Infektion mitgeteilt worden:

  • Positiver Fall eines Kitakindes oder einer/eines Erzieherin/Erziehers:

Die entsprechenden Kontaktpersonen im Kontext der Kita werden ermittelt und dem Gesundheitsamt durch die Kita mitgeteilt. Das Aussprechen der 14-tägigen Quarantäne erfolgt durch die Kita im Auftrag des Gesundheitsamtes. Quarantänen können nur vom Gesundheitsamt angeordnet werden und nicht durch die Kita. Wir sind also nur der Übermittler.

Die entsprechende Allgemeinverfügung finden sie hier.

  • Positiver Fall im Umfeld eines Kitakindes oder einer/eines Erzieherin/Erziehers:

Sofern die betroffene Person als Person der Kategorie I gilt (15-minütiger direkter Kontakt mit einer positiv auf Covid19-getesteten Person), so darf diese Person nicht in die Kita und muss sich i.d.R. in eine 14-tägige Selbstisolation begeben.  Die Selbstisolation richtet sich dabei nach dem entsprechenden Kontaktzeitpunkt.

Bei Symptomfreiheit entlassen sich positiver Fall und Kontaktpersonen nach Ablauf der Quarantäne/Selbstisolation selbständig.

Schaubild