Rückerstattung von Kitabeiträgen

Liebe Eltern,

seit dem 1. August 2018 sind Kita und Kindertagespflege für alle Kinder in Berlin kostenfrei. Nur für das Mittagessen müsst Ihr weiterhin einen Verpflegungsanteil von 23 Euro monatlich bezahlen. Hinzu kommt ein monatlicher Umlagenbeitrag, mit dem Frühstück, Vesper, Eintritte bei Ausflügen, div. Hygieneartikel, der Musikunterricht und mehr finanziert werden.

Aktuell häufen sich nun Fragen zur Rückzahlung dieser Zusatzbeiträge.

Unsere Kita ist seit dem 17.03.2020 geschlossen. Insoweit ist nachvollziehbar, dass für nicht erbrachte Leistungen entsprechende Rückforderungen gestellt werden. Aktuell lässt sich zu diesem Thema abschließend allerdings noch nicht viel sagen, denn die Rückzahlung hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Zunächst wissen wir zum heutigen Zeitpunkt noch gar nicht genau, über welchen Zeitraum wir tatsächlich sprechen. Weiterhin gibt es natürlich trotzdem Verbindlichkeiten, die wir mit diesen Zusatzbeiträgen bezahlen mussten (z.B. Anzahlung der Kitareise, etc.). Beim Umlagenbeitrag handelt es sich um einen auf ein Kitajahr verteilten Jahresbeitrag. Einzahlungen und Auszahlungen fallen also weder in der Höhe noch vom Zeitpunkt zwingend zusammen.

Wenn der Betrieb wieder anläuft und wir genau wissen, welche Leistungen über welchen Zeitraum zurückerstattet werden müssen, gibt es dazu eine Info.

Es tut uns leid, dass wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nichts Verbindliches zusagen können und bitten um Euer Verständnis und etwas Geduld.

Änderungen zur Notbetreuung ab Montag, 23.03.2020

Die bisherige Regelung zur Nutzung der Notbetreuung wird für einige der definierten Berufsgruppen aufgehoben. Ergänzende Informationen stellt die Senatsverwaltung zur Verfügung.

Künftig gilt, dass in speziell ausgewählten Berufsgruppen nur ein Elternteil tätig sein muss, um Anspruch auf Notbetreuung zu haben („Ein-Elternregelung“). Für alle anderen systemrelevanten Berufsgruppen bleibt es bei der bisherigen Regelung. Das neue Antragsformular finden Sie hier.

Diese „Ein-Elternregelung“ gilt künftig ausschließlich für folgende systemrelevante Berufsgruppen:

– Gesundheitsbereich (ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung und Apotheken)
– Pflege
– Polizei
– Feuerwehr
– Justizvollzug
– Behindertenhilfe
– Einzelhandel (Lebensmittel- und Drogeriemärkte).

Bevor Sie von dieser Regelung allerdings Gebrauch machen, sollten Sie sich vergegenwärtigen, dass mit jedem zusätzlichen Kind in der Notbetreuung das Risiko einer Virusübertragung ansteigt. Sofern also die Betreuung z.B. über das andere Elternteil gewährleistet ist, sollten Sie die Möglichkeit der Notbetreuung aus eigenem Interesse NICHT in Anspruch nehmen.

Anbei die veröffentlichten Infektionen in Berlin vom LAGeSo (Stand: 21.03.2020):

 

Wir haben geschlossen!

Auf Grund der aktuellen Corona-Pandemie sind unsere Kitas bis einschließlich Freitag, den 17.04.2020, geschlossen.

Aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Notbetreuung ab 17.03.2020

Dienstag endet der reguläre Kitabetrieb. Gemäß der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV) dürfen Tageseinrichtungen im Sinne des Kindertagesförderungsgesetzes nicht geöffnet werden!

Alle Kitas können jedoch eine Notbetreuung anbieten. 

Diese Notbetreuung kann nur von Eltern in Anspruch genommen werden, die in systemrelevanten Berufen arbeiten UND keine andere Möglichkeit einer Kinderbetreuung organisieren können.

Die Betonung liegt hierbei auf Eltern – also beide Elternteile (oder Alleinerziehende) müssen die Voraussetzungen erfüllen, in einem systemrelevanten Beruf zu arbeiten!

Eltern, die das Angebot in Anspruch nehmen können und möchten, wenden sich bitte direkt an die Kitaleitung.

Für die Notbetreuung müssen die Eltern/Sorgeberechtigte eine Selbsterklärung abgeben. In dieser bestätigen sie, dass sie

a) einer der definierten Berufsgruppen angehören und
b) keine andere Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind einrichten können.

Download: Antrag auf Notbetreuung.

Als systemrelevante Berufsgruppen wurden definiert:

  • Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen
  • Justizvollzug
  • Krisenstabspersonal
  • Betriebsnotwendiges Personal von BVG, S-Bahn, BWB, BSR, weiterer Unternehmen des ÖPNV sowie der Ver- und Entsorgung, Energieversorgung (Strom, Gas)
  • Betriebsnotwendiges Personal im Gesundheitsbereich (insbesondere ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung, Apotheken)
  • Betriebsnotwendiges Personal im Pflegebereich
  • Betriebsnotwendiges Personal und Schlüsselfunktionsträger in öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen, Bezirksämtern, Landesämtern und nachgeordneten Behörden, Jobcentern und öffentlichen Hilfeangeboten und Notdienste
  • Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert
  • Sonstiges betriebsnotwendiges Personal der kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung

Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV)

Der Senat hat die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin vom 14.03.2020 verabschiedet. Für Kindertageseinrichtungen ist der folgende Paragraf wichtig:

§ 9 Tageseinrichtungen im Sinne des Kindertagesförderungsgesetzes
Tageseinrichtungen im Sinne des Kindertagesförderungsgesetzes dürfen nicht geöffnet werden, soweit es sich nicht um eine Notbetreuung von Kindern von Eltern handelt, deren berufliche Tätigkeit für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens insbesondere im Bereich der Gesundheit, Pflege, der öffentlichen Sicherheit und Versorgung erforderlich ist.“

§ 9 tritt am Dienstag, den 17.03.2020, in Kraft.

Die Kitas haben am Montag, den 16.03.2020, noch geöffnet.

Schließung aller Kitas in Berlin ab 17.03.2020

Alle Kindertageseinrichtungen in Berlin werden ab Dienstag, 17. März 2020, bis einschließlich Freitag, 17. April 2020, geschlossen.

Die Senatsverwaltung stellt dazu nachfolgende Informationen bereit:

  • Zur Aufrechterhaltung von systemrelevanten Infrastrukturen (u.a. Gesundheitswesen, öffentliche Sicherheit, Versorger) wird die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit Unterstützung der Kita-Träger ein auf ein notwendiges Maß beschränktes Notversorgungssystem zur Kindertagesbetreuung aufrechterhalten.
  • Das System der Notfallversorgung soll 15 Prozent des derzeitigen Kita-Angebots umfassen. Diese Kitaplätze werden Eltern vorbehalten sein, die in systemrelevanten Infrastrukturen arbeiten und zudem nicht in der Lage sind, eine private Betreuung zu ermöglichen.
  • Das Notversorgungssystem wird flächendeckend im Land Berlin (d. h. in allen Bezirken) aufrechterhalten. Darüber hinaus werden Einrichtungen in der Nähe systemrelevanter Einrichtungen und Institutionen (z. B. Charité, Vivantes) einbezogen.
  • Das Notversorgungssystem wird von den Kita-Eigenbetrieben des Landes Berlin und den freien Trägern gemeinsam bereitgestellt. Die im Rahmen des Notfallsystems öffnenden Einrichtungen werden bis Montagabend, 16. März 2020, benannt und auf den Internet-Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie veröffentlicht. Dort werden auch Informationen veröffentlicht, wer die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen kann und wie das Verfahren ist.
  • Sofern im Zeitverlauf Anpassungen am Notfallsystem vorgenommen werden müssen (z. B. Kita-Schließungen auf Grund von Corona, ggf. Erweiterungen), wird kompensatorisch auf die regelhaft finanzierten Angebote und Ressourcen der Kindertagesbetreuung zurückgegriffen.
  • Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird eine zentrale Anlaufstelle für Kita-Träger zur Klärung von Fragen einrichten (u. a. Klärung von Betreuungsanfragen von Eltern im Hinblick auf die o. g. Zielgruppe).
  • Es wird eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Verbänden, Eigenbetrieben, Jugendämtern und Senatsverwaltung gebildet, die den Prozess der Notfallversorgung kontinuierlich begleitet, um bei Bedarf nachzusteuern.
  • Träger und Kitas werden über die vereinbarten Maßnahmen durch ein Trägerschreiben informiert. Darüber hinaus wird ein Elternschreiben bereitgestellt, welches über die Träger und Einrichtungen versendet wird.
  • Angebote der Kindertagespflege sollen zunächst aufrechterhalten bleiben werden, da es sich um familienähnliche Angebote in Kleingruppen handelt. Die Situation wird laufend neu bewertet.

Das avisierte Elternschreiben stellen wir Ihnen auf unserer Web-Seite zur Verfügung.

Weitere aktuelle Infos erhalten Sie auch auf der Web-Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Masern-Impfpflicht seit 01.03.2020

Seit dem 01. März 2020 müssen Kinder, die neu in einer unserer Einrichtungen aufgenommen werden, gegen Masern geimpft sein.

Alle Eltern müssen vor der Aufnahme in die Kita nachweisen, dass ihre Kinder geimpft sind. Für Kinder, die bereits in der Kita betreut werden, gilt eine Übergangsfrist: Sie müssen bis zum 31. Juli 2021 nachweisen, dass sie geimpft sind oder die Masern schon hatten.

Eltern, die ihre in einer Einrichtung betreuten Kinder bis dahin nicht impfen lassen, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro rechnen.

Den Kita-Kindern droht zudem der Verlust des Betreuungsplatzes!

Ausnahmen gelten nur für unter Einjährige, weil sie noch nicht geimpft werden sollen, und für Menschen, die Impfungen nicht vertragen.

Sommerfest 2019

Auch dieses Jahr fand am 03.08. unser alljährliches Sommerfest statt.

Bei schönstem Wetter hatten sich wieder viele Kinder, Eltern, Mitarbeiter sowie Freunde und Bekannte eingefunden, um bei Bratwurst, Steak und kalten Salaten das Beisammensein zu geniessen. Für die Kinder standen außerdem zwei große Hüpfburgen zur Verfügung.

Im nächsten Jahr feiern wir übrigens Jubiläum. Dann gibt es die Kita Junikäfer seit 30 Jahren!

Mitarbeiterbefragung

Wir sind sehr an zufriedenen und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern interessiert. Daher führen wir im Rahmen unserer Personalentwicklung zukünftig regelmäßige Befragungen durch.

Die Umfrage wird online durchgeführt und ist völlig anonym. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter erhält einen einheitlichen Zugangsschlüssel sobald die Umfrage gestartet wird.

Die Umfrage ist selbstverständlich freiwillig.