Ab dem 15.06.2020 beginnt wieder der Normalbetrieb

Wir starten ab dem 15.06.2020 wieder mit dem regulären Kitabetrieb für alle Kinder.

Im Zeitraum vom 15.06.2020 bis zum 22.06.2020 (Übergangsphase) nehmen wir alle bisher noch nicht im Rahmen der Notbetreuung berücksichtigten Kinder mit einem Rechtsanspruch auf.

Spätestens ab dem 22.06.2020 erhalten die Kinder eine Betreuung im Umfang des individuellen Gutscheins. Dies umfasst auch die Bereitstellung von Früh- und Spätdiensten im Rahmen der angebotenen Öffnungszeiten.

Die Liste systemrelevanter Berufsgruppen verliert ab dem 22.06.2020 ihre Gültigkeit.

Der Zeitraum zwischen dem 22.06.2020 und dem 31.07.2020 dient der Stabilisierung des Betreuungsbetriebs sowie der Vorbereitung des neuen Kitajahres 2020/2021 im Hinblick auf die Aufnahme der neuen Kinder und deren Eingewöhnung.

Mit Aufnahme des Regelbetriebs besteht die Verpflichtung, dass Sie sich wieder an den Verpflegungskosten beteiligen. Sollten Sie die Betreuung wieder in Anspruch nehmen, ist der Kostenbeitrag in Höhe von 23 € für den Monat Juni jedoch nicht zu entrichten. Erst ab Juli 2020 besteht diese Verpflichtung dann für alle Eltern. Ab August 2020 ist dann auch wieder der weitere Zusatzbeitrag fällig.

Den zugehörigen Elternbrief findet Ihr hier.

Übergang zum Normalbetrieb

Wie aktuell aus den Medien zu entnehmen ist, wird es spätestens zum 22.06.2020 wieder möglich sein, in den normalen Kita-Betrieb zurückzukehren. D.h. ab dem 22. Juni gibt es wieder einen vollen Betreuungsanspruch für Kinder und auch Früh- und Spätdienste.

Es soll sogar so sein, dass die Träger selbst entscheiden können, ob sie nicht schon ab 15.06.2020 wieder alle Kinder regulär betreuen.

Leider fehlen aktuell noch die detaillierten Informationen des Senats dazu – diese sollen laut dem letzten Trägerschreiben morgen veröffentlicht werden.

Wir möchten aber bereits heute mitteilen, dass wir, wenn es erlaubt ist, direkt am 15.06.2020 wieder regulär öffnen werden, so dass endlich für alle wieder ein normaler Alltag möglich ist.

Sobald wir konkretere Informationen bekommen, werden diese hier bekannt gegeben.

Betreuung ab 08.06.2020

Derzeit sind landesweit nur wenige Neuinfektionen zu verzeichnen, sodass nunmehr die angekündigte vierte Stufe der Öffnung der Kindertageseinrichtungen erfolgen kann. Mit dieser Stufe können ab Montag, dem 08.06.2020 alle vor dem 09.06.2016 geborenen Kinder zusätzlich in die Betreuung aufgenommen werden. Gleiches gilt für ihre jüngeren Geschwister, soweit sie in die gleiche Kita gehen.

Nach nunmehr zweieinhalb Monaten des eingeschränkten Notbetriebs gilt es, allen Kindern den Weg in die Kitas zu ebnen, ihre Teilhabe zu ermöglichen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherzustellen. Der Senat arbeitet derzeit an den hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen, sodass noch im Juni alle Kinder die Kita wieder in einem größeren Umfang besuchen können. Detaillierte Informationen folgen ab dem 10.06.2020.

Erweiterung des Betreuungsbetriebs ab 25.05.2020

Ab Montag, den 25.05.2020, folgt die dritte Stufe der Erweiterung des nach wie vor eingeschränkten Betreuungsbetriebs in den Berliner Kindertageseinrichtungen.

Ab diesem Tag können alle vor dem 26.05.2015 geborenen Kinder in die Betreuung aufgenommen werden. Gleiches gilt für deren jüngeren Geschwister, soweit sie in der gleichen Kita betreut werden.

Unabhängig vom Alter haben wie bisher die Kinder einen Anspruch auf Betreuung, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, Kinder von Alleinerziehenden, Kinder aus Familien mit besonderen familiären Herausforderungen sowie Kinder, deren Betreuung aus Gründen des Kinderschutzes nach Entscheidung des Jugendamtes erforderlich ist.

Die fortlaufende stufenweise Erweiterung, unter Berücksichtigung der aktuellen epidemiologischen Entwicklung, folgen in einem 2-Wochen-Rhythmus.

Der Starttermin für die nächste Stufe, in der die Kinder im Alter von 4 bis unter 5 Jahren berücksichtigt werden, ist somit der 08.06.2020.

Stufenweise Ausdehnung der Notbetreuung ab 14.05.2020

In Anbetracht der aktuell geplanten Lockerungen der Covid19-Eindämmungsmaßnahmen und der andauernd hohen Belastung von Familien werden weitere Schritte einer stufenweisen Ausdehnung der Notbetreuung erfolgen.

So sollen ab dem 14. Mai 2020 zunächst ergänzend die Kinder am Übergang zur Grundschule (inkl. deren Geschwisterkinder) für eine Betreuung in der Kita berücksichtigt werden. Anschließend sollen, abhängig vom jeweiligen epidemiologischen Geschehen, altersmäßig absteigend, die übrigen Altersjahrgänge nach und nach einbezogen werden.

Weitere Informationen folgen …

2. Elterninformation des Senats

Es liegt eine neue Elterninformation vor,  der die Eltern die weiteren Stufen der Erweiterung des Betreuungsbetriebs und die hierfür erforderlichen Voraussetzungen entnehmen können.

Wichtig hierin ist u.a. der Hinweis, dass es in der aktuellen Situation ggf. geänderte Öffnungszeiten gibt, die Betreuungszeiten vom Kita-Gutschein abweichen können oder aber auch stunden- oder tageweise Betreuungen möglich sind.

 

Notbetreuung ab 27. April 2020

Wie angekündigt hat der Senat nunmehr die Personengruppen mit Anspruch auf eine Betreuung in Kindertageseinrichtungen ab dem 27. April 2020 konkretisiert:

  • Alle Eltern, die in einem als systemrelevant anerkannten Beruf arbeiten (gemäß der überarbeiteten Liste der anspruchsberechtigten Berufe); die bisherige Zwei-Eltern-Regelung entfällt (d. h. der Anspruch aller bisher im Rahmen der Notbetreuung bereits anspruchsberechtigten Kinder bleibt erhalten).
  • Alle Alleinerziehenden (definiert als Mütter oder Väter, die ledig, verwitwet, dauernd getrennt lebend oder geschieden sind und nicht mit einem anderen Erwachsenen, jedoch mit ihrem Kind oder ihren Kindern in ständiger Haushaltsgemeinschaft zusammenleben.

Unabhängig von der beruflichen Situation der Eltern sind Kinder, für die Betreuung unter Gesichtspunkten des Kinderschutzes notwendig ist, mit einer Entscheidung des Jugendamtes / des Regionalen Sozialen Dienstes (ggf. auch telefonisch) weiterhin anspruchsberechtigt. Dieses gilt auch für Kinder aus Familien mit besonders herausfordernden familialen Situationen. In diesen Fällen können die Einrichtungen im Einzelfall Betreuungsangebote unterbreiten.

In jedem Fall bleibt der bisherige Vorrang der häuslichen Betreuung bestehen. Folglich gibt es weiterhin keinen Anspruch auf Notbetreuung, sofern es im Einzelfall eine Möglichkeit zur häuslichen Betreuung gibt.

Die aktualisierte Eigenerklärung findet sich hier.

Erweiterung der Notbetreuung ab dem 27.04.2020

Auf Grund der Entscheidung des Senats vom 16.04.2020 zur SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung verlängert sich die dort in § 8 Abs. 3 geregelte Notbetreuung in allen Kindertageseinrichtungen bis einschließlich zum 26.04.2020.

Zugleich beabsichtigt der Senat die schrittweise Erweiterung der Notbetreuung ab dem 27.04.2020: In einem ersten Schritt wird die Zwei-Eltern-Regelung für systemrelevante Berufe wegfallen. Demnach soll für alle als systemrelevant anerkannten Berufe ab dem 27.04.2020 die Ein-Eltern-Regelung gelten, sofern keine andere häusliche Betreuung möglich ist.

Maßgeblich für die Anerkennung systemrelevanter Berufe bleibt die von der Senatsverwaltung bereitgestellte jeweils aktuelle Liste der anspruchsberechtigten Berufe.

Darüber hinaus soll ab dem 27. April auch Alleinerziehenden, insbesondere in besonders herausfordernden Situationen, unabhängig davon, ob diese einer systemrelevanten Berufsgruppe zuzuordnen sind, die Möglichkeit zur Aufnahme in die Notbetreuung gegeben werden. Hierzu zählen v. a. erwerbstätige oder in Ausbildung befindliche Alleinerziehende ohne die Möglichkeit einer häuslichen Betreuung.

Zu Beginn der nächsten Woche sind weitere Informationen hierzu angekündigt. Diese umfassen dann u.a. eine aktualisierte Liste der systemrelevanten Berufsgruppen sowie angepasste Eigenerklärungen.

Corona – Wie geht es weiter nach den Osterferien?

Vor den Osterfeiertagen hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel öffentlich erklärt, dass sie sich bei ihrem weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie u.a. auf die sehr wichtige Studie der Nationalen Akademie der Wissenschaften, Leopoldina, stützen wird.

Die Studie „Coronavirus-Pandemie – Die Krise nachhaltig überwinden“ (veröffentlicht am 13. April 2020) formuliert für die Kindertagesstätten auf Seite 13 das folgende Vorgehen:

„Im Bereich der Kindergärten und Kindertagesstätten sollte […] [zunächst] ein Regelbetrieb mit reduzierten Gruppengrößen (max. 5 Kinder pro Raum) am Übergang zur Grundschule (5-6-Jährige) stattfinden. Es sollten alle Anstrengungen – auch in den Sommerferien – unternommen werden, um diese Kinder so gut wie möglich auf den Übergang in die weiterführende Schule vorzubereiten. Da kleinere Kinder sich nicht an die Distanzregeln und Schutzmaßnahmen halten, gleichzeitig aber die Infektion weitergeben können, sollten die Kitas für die jüngeren Jahrgänge bis zu den Sommerferien weiterhin im Notbetrieb bleiben.

Bei den Horten gilt ebenfalls die Aufrechterhaltung der Notfallbetreuung. Dies setzt voraus, dass berufstätige Eltern weiterhin durch eine sehr flexible Handhabung von Arbeitszeiten und -orten sowie finanziell unterstützt werden.“

Man kann also aktuell davon ausgehen, dass auch in den nächsten Wochen nicht mit einer schnellen Rückkehr zu einem normalen Kitabetrieb zu rechnen ist.