Elternfragebogen 2019

Auch im Frühjahr 2019 führen wir im Rahmen unseres Qualitätsmanagements wieder eine Elternbefragung durch.

Neu in diesem Jahr ist, dass die Umfrage online durchgeführt wird.

Sobald die Umfrage gestartet wird, werden alle betroffenen Eltern über den Zugangsschlüssel informiert.

Diese Umfrage ist selbstverständlich anonym und freiwillig.

Gesundes neues Jahr 2016!

Wir wünschen allen Kitakindern, Ihren Eltern und Verwandten sowie den Erzieherinnen und Erziehern und allen Unterstützern einen guten Rutsch ins neue Jahr 2016!

Kita Maikäfer eröffnet am 07.12.2015

Es ist soweit!

Am 07.12.2015 – also direkt nach dem Besuch des Nikolaus – öffnet die neue Einrichtung „Kita Maikäfer“ erstmals ihre Türen für den regulären Kitabetrieb.

In dieser Woche wurden die neuen Räumlichkeiten durch das Bauamt, Gesundheitsamt, etc. abgenommen und durch die Kitaaufsicht die Betriebsgenehmigung erteilt. Damit kann es jetzt losgehen!

Neue Räumlichkeiten angemietet

Zum 01.07. ist die Anmietung der neuen Räumlichkeiten für die Einrichtung „Kita Maikäfer“ erfolgt.

Das beauftragte Architekturbüro beginnt jetzt mit der Detailplanung und ab Ende August wird voraussichtlich der Ausbau der Fläche beginnen.

Mit der Fertigstellung und Neueröffnung rechnen wir zum 01.12.2015.

In der Zwischenzeit gestattet uns die Kitaaufsicht eine moderate Überbelegung in der bestehenden Einrichtung „Kita Junikäfer“.

Masernwelle und Impfungen

Es gibt in Deutschland (noch) keine Impfpflicht! Daher haben wir in unserem Betreuungsvertrag keine vertragliche Pflicht zur Impfung als Voraussetzung für den Besuch des Kindergartens aufgenommen. Allerdings gefährden Eltern, die ihrer elterlichen Sorge zum Impfen nicht nachkommen, ggf. nicht nur die Gesundheit des eigenen Kindes, sondern eben auch die anderer Menschen in der Kita. Da wir eine Elterninitiativ-Kita sind, die auf die enge „Zusammenarbeit“ der Eltern angewiesen ist, müssen wir auch auf die Eltern Rücksicht nehmen, deren Kleinkinder aufgrund ihres Alters gemäss den Empfehlungen der STIKO noch nicht ausreichend geschützt sind. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit werten wir höher, als das Recht, sein Kind NICHT impfen zu lassen!
Nach §§ 33, 34 (10) IfSG haben Gemeinschaftseinrichtungen die Pflicht, Eltern über einen ausreichenden Impfschutz ihrer Kinder – gemäß den aktuellen STIKO- Empfehlungen – und über die Verhinderung übertragbarer Krankheiten aufzuklären. Insoweit behalten wir uns vor, bei Neuaufnahmen die Vorlage des Impfpasses zu fordern, damit bekannt ist, wer geimpft ist und wer nicht. Dies hat ggf. auch zur Folge, dass wir Eltern auffordern, z.B. im Rahmen der aktuellen Masernwelle, ihr Kind zu Hause zu lassen. Die Ansteckungsgefahr für ungeimpfte Kleinkinder ist zu gross und im Fall einer Masernerkrankung besteht das Risiko, an einer chronischen Maserngehirnhautentzündung zu erkanken mit ggf. tödlichem Ausgang.