Die Senatsverwaltung weist auf folgendes hin:
- Der eingeschränkte Regelbetrieb wird auch in den nächsten Tagen fortgesetzt. Die Betreuung der Kinder muss dabei in möglichst stabilen Gruppen erfolgen. Ist dies aus organisatorischen bzw. personellen Gründen nicht umsetzbar, kann es zu Einschränkungen des Betreuungsumfangs kommen.
- Kinder mit Erkältungssymptomatik werden nicht betreut. Dies betrifft auch Kinder mit Husten oder Schnupfen ohne Fieber. Alternativ kann das Ergebnis eines aktuellen negativen Schnelltests/Selbsttests vorgewiesen werden. Die Durchführung und Aktualität des Tests sind durch Eigenerklärung oder Bescheinigung der Teststelle zu bestätigen. Für Schnelltests können alle Berliner Teststellen genutzt werden. Der Selbsttest kann auch, soweit dies organisatorisch möglich ist, vor Ort durch die Eltern durchgeführt werden. Voraussichtlich ab Mitte April werden den Kitas Selbsttests für Kinder zur Verfügung gestellt.
- Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske durch die pädagogischen Fachkräfte ist nunmehr auch im unmittelbaren Kontakt mit den Kindern zulässig. Für den Kontakt der Erwachsenen untereinander ist das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske verpflichtend. Ausnahmen vom Tragen von medizinischen Gesichtsmasken sind nur bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung möglich.
Den aktuellen Elternbrief finden Sie hier.